Städte- und Gemeindebund empfiehlt Änderung der Vergabekriterien
Nachdem die Stadtverwaltung die Vergabekriterien zur rechtlichen Prüfung an den Städte- und Gemeindebund weitergeleitet hatte, erreichte uns vor wenigen Wochen die Stellungnahme seitens des Städte- und Gemeindebundes. Das Ergebnis vorab: der Städte- und Gemeindebund hat die von uns geäußerten rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Vergabekriterien bestätigungt und deshalb empfohlen, die zuvor im Rat beschlossenen Vergabekriterien zu ändern. Ein Ergebnis, womit der Ältestenrat in den vergangenen Wochen arbeiten konnte und auf dessen Grundlage Anpassungen vorgenommen wurden.
Für uns absolut unverständlich ist, weshalb seitens der Stadtverwaltung gegenüber der Zeitung geäußert wird, dass der Städte und Gemeindebund erklärt habe, dass „die Kriterien nicht rechtswidrig sind“ (nachzulesen Patriot vom 22.06.2021). Aus der schriftlichen Stellungnahme, die allen Fraktionen im Wortlaut vorliegt, kann an keiner Stelle abgeleitet werden, dass die Vergabekriterien „nicht rechtswidrig“ sind. Das Gegenteil der Fall: im letzten Satz des Briefes empfiehlt der Städte- und Gemeidendebund ausdrücklich eine Anpassung der Vergabekriterien, um eine möglichst hohe Rechtssicherheit zu erhalten.
Fakt ist außerdem: Der Städte- und Gemeindebund darf keine rechtlich bindende Beurteilung der Sachlage vornehmen, denn solche Feststellungen sind alleine den Gerichten vorbehalten.
Das bestätigt auch die Stadtverwaltung gleich 2 Sätze später und widerspricht damit der vorangegangen Aussage. Hier heißt es dann, dass der StGB ohnehin „keine rechtlich bindende Entscheidung treffen kann“, er habe nur eine beratende Funktion.
Wir sind der Meinung, es ist nicht nur im Interesse aller, dass kommunale Entscheidungen so rechtssicher wie möglich sind, sondern vielmehr eine Selbstverständlichkeit.
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